In welcher Form wird das Batterierücknahmesystem überprüft?

GRS Batterien ist gegenüber den für die Batterieverordnung zuständigen Landesbehörden jährlich zur Dokumentation (Erfolgskontrolle) verpflichtet über
1. die in Verkehr gebrachten Batterien,
2. die zurückgenommenen Batterien,
3. die quantitativen und qualitativen Verwertungs-
und Beseitigungsergebnisse sowie
4. die dafür aufgebrachten Mittel